Ich darf mich kurz vorstellen. Meine Name ist Braunkehlchen. Aus meinem Überwinterungsgebiet südlich der Sahara fliege ich jedes Frühjahr mehr als 5000 km nach Mitwitz. Ich fliege übrigens in der Nacht und esse und schlafe am Tag. Eure Offenlandschaft mit Brachflächen und Wiesen sind für mich im April/Mai wichtige Aufenthaltsorte um mich auszuruhen und Kraft zu tanken – ich mag beispielsweise Insekten, Würmer und Spinnen. Neben dem Nahrungsangebot sind für mich auch ausreichend vorhandene Ansitzwarten (Pflanzenstängel, Zäune, Pfähle) wichtig. Sie dienen mir u.a. zur Jagd und zum Frohlocken. Wie ihr ja seht, nutze ich eure 200 gesteckten Schilf-Ansitzwarten gerne:
Von Ansitzwarten halte ich Ausschau nach Insekten und erfreue Euch mit meinem Gesang.
Bis jetzt musste ich aber für eine erfolgreiche Familiengründung mit Nachwuchs in einen besser geeigneteren Lebensraum weiterziehen, z.B. in die Teuschnitz-Aue. Aufgrund der kontinuierlichen Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt, wie beispielsweise der Verbesserung der Wiesenlebensräume und -lebensraumtypen oder der Hörber Weidelandschaft, ist es mir bestimmt möglich, in den kommenden Jahren auch wieder Brutvogel im Steinachtal zu werden.
Als Lebensraum bevorzuge ich offene Flächen mit geringer Gehölz- und Heckendichte.
Ach ja, und so wie es aussieht, ist das Blaukehlchen bereits Brutvogel im Steinachtal...
Die weiten Feuchtwiesen des Steinachtals sind unser ganz besonderer Naturschatz. Als einer der letzten verbliebenen Lebensräume im Landkreis Kronach und Coburg für seltene Wiesenbrüter, wie etwa Kiebitz, Bekassine oder Wachtelkönig, helfen sie, deren Überleben langfristig zu sichern. Auch für viele andere unserer Raritäten in Flora und Fauna, ob Schmetterlinge, Heuschrecken, Säugetiere oder seltene Pflanzen, sind sie ein einzigartiger Rückzugsraum. Wir bitten Sie daher, die sensiblen Bereiche, welche absichtlich nicht durch Wege erschlossen wurden, nicht zu betreten. Sie sind während des ganzen Jahres ein wertvolles Refugium, also nicht nur in den Frühlings- und Sommermonaten, sondern auch als Rastgebiet während des Vogelzuges. Benutzen Sie stattdessen bitte die offiziellen Flur-, Geh- und Radwege, verlassen Sie diese nicht und führen Sie Ihren Hund an der Leine.